Förderung der Heizungsoptimierung – 30% Zuschuss

Wir beantragen für Sie – Sprechen Sie uns an! 

Seit 1. August 2016 werden der Ersatz von Heizungspumpen und Warmwasserzirkulationspumpen durch hocheffiziente Pumpen sowie der hydraulische Abgleich am Heizsystem gefördert. Grundlage ist die Richtlinie über die Förderung der Heizungsoptimierung durch hocheffiziente Pumpen und hydraulischen Abgleich.

Zuschuss von 30% der Nettokosten

Die Förderung beträgt 30 % der Nettoinvestitionskosten für Leistungen sowohl im Zusammenhang mit dem Ersatz von Heizungs-Umwälzpumpen und Warmwasser-Zirkulationspumpen durch hocheffiziente Pumpen als auch im Zusammenhang mit dem hydraulischen Abgleich, höchstens jedoch 25.000 Euro pro Standort.

 

Quelle: © Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Gefördert werden beispielsweise: 

  • Voreinstellbare Thermostatventile 
  • Einzelraumtemperaturregler 
  • Strangventile 
  • Technik zur Volumenstromregelung (Differenzdruckregler) 
  • Separate Mess-, Steuerungs-, Regelungstechnik und Benutzerinterfaces (Bedienoberflächen) 
  • Pufferspeicher 
  • Einstellung der Heizkurve 
  • die Behandlung des Heizungswassers (zum Beispiel Enthärtung) 

Die Förderung kann beantragen:

  • Die Antragsberechtigung gilt für Eigentümer der Heizungsanlage 
  • Privatpersonen 
  • Unternehmen 
  • freiberuflich Tätige 
  • Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände 
  • sonstige juristische Personen des Privatrechts (z. B. Vereine, Stiftungen, gemeinnützige Organisationen) 
  • Eine Antragsstellung durch den Hausverwalter oder einen anderen Bevollmächtigten ist möglich 

Nutzen Sie für Ihre Anfrage unser Kontaktformular in der Seitenleiste rechts. 

Weitere Information in diesem BAFA Infoflyer

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