Erneuerung der Heizung in 2020 – e-con GmbH

Ab Anfang 2020 hat sich die Förderstruktur des Bundes gegenüber den Vorjahren verändert. Vorweggenommen es sind Beantragungen in mehr Programmen erforderlich, im Gegenzug hat sich die Förderhöhe stark verbessert. Die Vorteile überwiegen die Nachteile, wenn davon gesprochen werden kann, deutlich. (Am Ende des Beitrags ist ein Beispiel). Wir unterstützen dabei umfassend von der Beantragung bis zur Abrechnung. Übermitteln Sie uns Ihre Projekt- und Kundendaten, wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung. Nach Vertragsabschluss wird das Vorhaben normalerweise auf 3 Förderprogramme aufgeteilt:

  1. Der Austausch der Heizungsanlage, also des puren Wärmeerzeugers wird nun durch die BAFA gefördert.
  2. Die sogenannte Heizungsoptimierung, alle weiteren Maßnahmen, werden durch die KfW gefördert
  3. Die fachliche Begleitung, also unter anderen unseren Leistung, wird ebenfalls über die KfW gefördert.

1.) Die Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt kann hier nachgelesen werden. Die vollständige Fördergrafik ist auf der Webseite der BAFA einsehbar.

2.) Nicht immer muss es eine neue Heizung sein. Oft bringt schon die Optimierung der bestehenden Heizung eine deutliche Energieeinsparung! Deshalb gibt es von der KfW auch eine Förderung für die Heizungsoptimierung. Förderfähig mit Zuschuss oder Kredit sind zum Beispiel der Einbau einer neuen Heizungspumpe sowie die Erneuerung der Heizkörper. Das Pflichtprogramm, Leistungen die sowieso auch für das BAFA Förderung erforderlich sind, zur KfW Förderung beinhaltet:

  • hydraulischer Abgleich
  • Bestandsaufnahme des Heizungssystems
  • Umsetzung aller erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz am gesamten Heizsystem (z.B. Optimierung der Heizkurve, Anpassung von Vorlauftemperatur und Pumpenleistung sowie Einsatz von Einzelraumreglern).

Ergänzend dazu werden folgende Maßnahmen von der KfW gefördert

  • Ersatz der Heizungspumpe durch eine Hocheffizienzpumpe (Effizienzklasse A oder baugleich), hocheffiziente Trinkwasserzirkulationspumpen
  • Einbau voreinstellbarer Heizkörperthermostatventile und von Strangdifferenzdruckreglern – in Einrohrsystemen Maßnahmen zur Volumenstromregelung mit dem Ziel der Energieeinsparung und der Umbau von Ein- in Zweirohrsystemen 
  • Ersatz und erstmaliger Einbau von Pufferspeichern 
  • erstmaliger Einbau einer Flächenheizung (z.B. Fußbodenheizung) sowie die erforderliche Anpassung oder Erneuerung von Rohrleitungen 
  • Austausch vorhandener Heizkörper durch Niedertemperaturheizkörper und Heizleisten
  • nachträgliche Dämmung von ungedämmten Rohrleitungen 
  • Einbau sowie Ersatz von zur Heizungsanlage zugehöriger Mess-, Steuer- und Regelungstechnik und Nutzerinterface 
  • Inbetriebnahme der Heizung und Einweisung des Hausbesitzers

In diesen KfW-Programmen wird die Heizungsoptimierung gefördert

  • Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (Programmnummer 430) – Zuschuss für Einzelmaßnahmen: Gefördert wird eine Heizungsoptimierung mit einem Zuschuss in Höhe von 20 Prozent der Sanierungskosten, maximal 10.000 Euro pro Wohneinheit.
  • Energieeffizient Sanieren – Kredit für Einzelmaßnahmen (Programmnummer 152): Die Förderung über zinsgünstige Darlehen beträgt bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit für einzelne Sanierungsmaßnahmen wie eine Heizungsoptimierung. Dazu kommt ein Tilgungszuschusses in Höhe von 20 Prozent der Kreditsumme (max. 10.000 Euro).
  • Energieeffizient Sanieren – Kredit für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus (Programmnummer 151): Aus diesem Programm erhalten Hausbesitzer zinsgünstige Darlehen für eine Sanierung zum KfW-Effizienzhaus. Maximal sind es 120.000 Euro Kredit pro Wohneinheit plus ein attraktiver Tilgungszuschuss, der sich je nach erreichtem KfW-Effizienzhaus-Niveau auf bis zu 40 Prozent der Kreditsumme (maximal 48.000 Euro Tilgungszuschuss) beläuft.

Wer “nur” die Heizungspumpe erneuert und einen hydraulichen Abgleich vornimmt, kann auch den  BAFA-Zuschuss für die Optimierung der Heizung in Höhe von 30 Prozent beantragen!

3.) Die Antragstellung und die Baubegleitung, also unsere Leistung, wird über die KfW gefördert. Der Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung. Die KfW fördert die Kosten unseres Experten für Energieeffizienz mit 50% zusammen mit anderen Förderprodukten der KfW.

Beispiel 1: Austausch einer Ölheizung gegen eine Heizung auf der Grundlage Gasbrennwerttechnik, die lediglich vorgerüstet ist für die spätere Nutzung von erneuerbaren Energien.

  • Kosten für den Wärmeerzeuger: 6.000 Euro
  • Kosten für die Heizungsoptimierung : 4.000 Euro
  • Kosten für die Baubegleitung: 700 Euro

Die Fördersumme beträgt: 6.000 x 20% + 4.000 x 20% + 700 x 50% = 2.350 Euro. Die Kosten des Antragstellers betragen 10.700 – 2.350 = 8.350 Euro.

Beispiel 2: Austausch einer Ölheizung gegen eine Heizung auf der Grundlage Gasbrennwerttechnik mit erneuerbarem Energieanteil.

  • Kosten für den Wärmeerzeuger: 7.500 Euro
  • Kosten für die Heizungsoptimierung : 4.000 Euro
  • Kosten für die Baubegleitung: 700 Euro

Die Fördersumme beträgt: 7.500 x 40% + 4.000 x 20% + 700 x 50% = 4.150 Euro. Die Kosten des Antragstellers betragen 12.200 – 4.150 = 8.050 Euro.

Wir übernehmen die Antragstellung und die Abrechnung der Fördermittel als “rund um sorglos” Paket.

Klimaschutz durch Einsparcontracting

Die Studie für die LENA (Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt) im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Sachsen-Anhalt wurde fristgerecht abgeschlossen. Wir danken für die Zusammenarbeit mit den Projektpartnern und insbesondere unseren Mitarbeitern die fachlich den Erfolg herbeigeführt haben.

Klimaschutz durch Einsparcontracting eine Studie der e-con GmbH

Die Studie für die LENA (Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt) im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Sachsen-Anhalt wurde fristgerecht abgeschlossen. Wir danken für die Zusammenarbeit mit den Projektpartnern und insbesondere unseren Mitarbeitern die fachlich den Erfolg herbeigeführt haben.

Die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED stellt erwiesenermaßen eine Option dar, einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und gleichzeitig Kosten zu sparen. Für Kommunen in haushaltstechnisch schwieriger Situation stellt dabei die herkömmliche Beschaffungsvariante oft nur eine theoretische Variante dar, da die Möglichkeiten der Kreditaufnahme sehr begrenzt sind. 

Bei einem Einspar-Contracting garantiert der Contractor Einsparungen im Vergleich zur Ausgangssituation. Die Finanzierung aller vereinbarten Maßnahmen zur Erreichung des Einsparziels übernimmt der Contractor. Der Contractinggeber übernimmt keinerlei Investitionskosten. 

Allerdings setzt das Einspar-Contracting eine intensive Vorbereitung voraus. Ausgehend von den haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen sind bereits in der Phase der Voruntersuchungen verschiedene Beschaffungsvarianten (herkömmliche Beschaffung = Eigenbau / -betrieb oder Contracting) zu prüfen und im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit zu vergleichen. 

In einem Modellprojekt wurde am Beispiel von 4 Kommunen von der Bestandsaufnahme bis zum Vertragsabschluss mit einem Contractor gezeigt, welche Bedingungen zu erfüllen sind, um das Instrument Einspar-Contracting für die Modernisierung der Straßenbeleuchtung einsetzen zu können. 

KfW Förderung – 19.000 Euro für Gebäudesanierung ausgezahlt

Die e-con GmbH ist als Energieeffizienzberater für Wohngebäude, Nichtwohngebäude sowie Denkmäler und sonstige erhaltenswerte Bausubstanz für Förderprogramme des Bundes und der KfW eingetragen.

Aktuell konnten wir bei der Sanierung einer Bestandsimmobilie in Pölsfeld behilflich sein. Es wurde ein historisches Gebäude energetisch saniert. Der Bauherr hat durch unsere Mithilfe einen Zuschuss von 19.000 Euro erhalten. Dabei wurde sein Gebäude sowieso hergerichtet. Die Maßnahmen wurden durch e-con GmbH bewertet und führten letztlich für eine Wohneinheit zu diesem Förderbetrag. (Übrigens der maximale Förderbetrag kann bis zu 34.000 Euro für eine Wohneinheit betragen.)

Die Auszahlung der Zuschüsse in den Programmen KfW 430, KfW 431 erfolgten direkt durch die e-con GmbH. Die Mitwirkung einer Bank ist nicht erforderlich. Im Vorfeld wurden weitere Zuschüsse in den Programmen der BAFA beantragt.

Es lohnt sich für Neubauten und Bestandsbauten mit einem Genehmigungsdatum aktuell vor 2002 stets Rücksprache mit uns zu nehmen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

e-con GmbH aus Berga zum zweiten Mal mit dem „CrefoZert“ ausgezeichnet

In Deutschland versorgen Solaranlagen verschiedener Größe bereits heute mehrere Millionen Haushalte, Gewerbeunternehmen und kommunale Einrichtungen mit sauberer Energie – Tendenz steigend.

Pressemitteilung der Creditreform

Durch die Nutzung neuer Technologien und Produkte in der Lichttechnik, der Gebäudeautomatisierung, dem Gebäudemanagement, der Gebäudeklimatisierung und der Nutzung innovativer Baustoffe kann der Energieeinsatz erheblich reduziert werden. Innovative Ideen und Produkte werden oft durch Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Länder subventioniert. 

Durch aufgebaute Kompetenzen in der Bauplanung, Tragwerksplanung, Energieeffizienzplanung, Energieanlagenplanung sowie der Fördermittelbeantragung sind die Fachleute der e-con GmbH bereits seit 1998 herausragende und nachhaltige Partner. Verantwortungsvoll, verlässlich, professionell, solide – mit diesen Werten sorgt e-con GmbH dafür, dass alle Partner gleichermaßen am Projekterfolg partizipieren.

Die Geschäftsführung der e-con GmbH, Frau Silke Schönhardt, und der Gesellschafter freuen sich über die Auszeichnung:

„Die Auszeichnung für eine hervorragende Bonität unterstützt die e-con GmbH nicht nur bei der Teilnahme an Ausschreibungen, sondern dokumentiert auch gegenüber bestehenden Geschäftspartnern das Unternehmen als verlässlichen Geschäftspartner.“

Eine gute Bonität stärkt die Verhandlungsposition gegenüber Kunden, Lieferanten und Kapitalgebern deutlich – doch nur, wenn sie auch jemand kennt. Bei Unternehmen mit sehr gutem Bonitätsindex und geringer Ausfallrate, gerät dieser Punkt oft in den Hintergrund und bleibt unbeachtet. Damit ist es für diese Firmen schwer, ihre Bonität in den Fokus der Kundenbeziehung zu rücken.

Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen

Nun ist es soweit. Es wurde die nächste Qualifikationsstufe erklommen. Ab sofort sind wir berechtigt im Programm:

Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen und gemeinnützigen Organisationen nach der Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie

Leistungen zu erbringen. Das Programm zur Förderung von Energieberatungen für Nichtwohngebäude von Kommunen ist Bestandteil des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz (NAPE) vom 3. Dezember 2014. Ein wesentliches Handlungsfeld stellt die Steigerung der Energieeffizienz im öffentlichen Bereich dar. Die rund 12.000 Gemeinden und Landkreise in der Bundesrepublik Deutschland stehen für zwei Drittel des Endenergieverbrauchs im gesamten öffentlichen Sektor und bieten hohe Einsparpotenziale. Durch die Hebung dieser Einsparpotenziale kann ein wesentlicher Beitrag zur Energieeffizienz und zum Klimaschutz geleistet werden und gleichzeitig der öffentliche Sektor seiner Vorbildfunktion bei der Steigerung der Energieeffizienz und einer Senkung des Energieverbrauchs gerecht werden.

Gegenstand der Beratung sind Nichtwohngebäude, die sich im Bundesgebiet befinden. Die Energieberatung kann folgende Maßnahmen empfehlen:

  • Sanierungsfahrplan
  • Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus 70 
  • Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus 100
  • Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus Denkmal

Sie soll wirtschaftlich sinnvolle Investitionen in die Energieeffizienz aufzeigen und darstellen. Alternativ wird eine Neubauberatung für Nichtwohngebäude gefördert, basierend auf dem KfW-Effizienzhausstandard (EH 55 oder EH 70). Das energetische Sanierungskonzept und die Neubauberatung haben sich jeweils auf ein einzelnes Nichtwohngebäude zu beziehen.

Die Energieberatung richtet sich an kommunale Gebietskörperschaften, deren Eigenbetriebe, kommunale Zweckverbände, Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Hintergrund sowie gemeinnützige Organisationsformen und anerkannte Religionsgemeinschaften.

Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses an den antragstellenden Berater gewährt. Förderfähig ist jeweils das Netto- oder Brutto-Beraterhonorar, abhängig von der Vorsteuerabzugsberechtigung des Beratungsempfängers.

Die Zuwendung beträgt bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben, maximal jedoch ein von der Zahl der Nutzungszonen des betreffenden Gebäudes abhängiger Höchstbetrag gemäß folgender Tabelle. Ab 13 Nutzungszonen beträgt die Höchstförderung einheitlich 15.000 Euro.

Das vollständige Programm finden Sie hier:

https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieberatung/Energieberatung_Nichtwohngebäude_Kommunen/sanierungskonzept_neubauberatung_node.html

Ehemalige Gaststätte “Zum Fass”

Die ehemalige Gasstätte “Zum Fass” erhält eine neue Benutzung. Hier entsteht Wohn- und Geschäftsraum. Die e-con GmbH begleitet das Vorhaben in allen technischen Planungsabschnitten.

Statik - Brandschutz - Energieplanung - Fördermittelberatung als Komplexlösung

Wir erarbeiten die Statik, das Energiekonzept und das Brandschutzgutachten. Natürlich unterstützt e-con mit der Akquise und Beantragung von Fördermitteln als Energieeffizientexperte und gelisteter Energie- und Umweltberater der Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Durch den Einsatz von intelligenten Energielösungen entsteht ein nachhaltiges umweltbewusstes und zukunftweisendes Bauwerk.

 

Zum Fass Eingangsbereich

Zum Fass Einblick 

Warmwasser mit Solarstrom herstellen?

Photovoltaikanlagen kombiniert mit SMART Home Lösungen der e-con GmbH zeichnen sich durch ein optimales Preis-Leistungs-Verhältnis aus. Die Warmwasserbereitung mit dem eigenen Photovoltaikstrom ist somit weit wirtschaftlicher als mit einer herkömmlichen Solarthermieanlage.

PV-Anlage mit SMART Home sind bis zu 40% wirtschaftlicher als Solarthermieanlagen !

Um zu beurteilen, ob sich die zusätzliche Anschaffung einer Photovoltaikanlage oder Solarthermie-Anlage lohnt, kann man auch die Wärmekosten pro kWh (Wärmegestehungskosten) als Vergleichsgrundlage heranziehen. Für einen einfachen Wirtschaftlichkeitsvergleich können die Anschaffungskosten und die Betriebskosten über die Nutzungsdauer aufsummiert und durch die gesamten kWh Wärme geteilt werden, die die Photovoltaikanlage bzw. die Solarthermie-Anlage insgesamt erzeugt. So kommt man bei kleineren Anlagen zur Brauchwassererwärmung für Solarthermieanlagen auf rund 10 bis 15 Cents pro kWh. Die Stromgestehungskosten einer Photovoltaikanlage inklusive der SMART Home Lösung hingegen betragen lediglich 6 bis 9 Cents pro kWh. (Den vollständigen Beitrag gibt es hier)

Etwa 11 kWh werden benötigt, um 200 l Leitungswasser auf 60°C zu erwärmen!

Mit wachsendem Lebensstandard ist der Wasserverbrauch gestiegen: Jeder Bundesbürger verbraucht im Durchschnitt ca. 124 Liter Trinkwasser pro Tag. Davon werden 30 bis 40 % als Warmwasser verwendet, das macht bis zu 50 Liter täglich. Durch die Wärmeverluste bei der Speicherung   (etwa 3°C in 12h) und Verteilung ist die Warmwasserbereitung aus energetischer Sicht sehr aufwändig. Die folgende Grafik zeigt, wieviel Energie auf die Warmwasserbereitung im Haushalt entfällt.